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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt von verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Der Nachweis einer EWB (Waffenbesitzkarte/ Jagdschein/ Munitionerwerbschein) kann nur im Original oder als beglaubigte Kopie erfolgen. Beglaubigungen von Dokumenten können u.a. auch öffentliche Stellen wie Einwohnermeldeämter, Pfarrämter oder Schulen vornehmen. Bitte beachten Sie, dass Waffenhändler verpflichtet sind, eine WBK grün oder gelb im Original zu fordern. Der Händler muss die gekaufte Waffe direkt in die WBK eintragen. Verkauf von Waffen und Munition nur gegen Erwerbsberechtigung
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